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Hospizverein Fürth e.V.

Sparkasse Fürth
BLZ 762 500 00
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Der Verein ist als gemeinnützig und mildtätig durch das Finanzamt Fürth anerkannt.

Der neue Vorstand des Hospizvereins

Bild v.l.r.: Friederike Bihler, Dr. Roland M. Hanke, Waltraud Birnmeyer, Anastasios Kostopoulos,
Dieter Nickisch

In seiner Mitgliederversammlung am 11. April 2012 hat sich der Hospizverein Fürth e.V. eine neue Vorstandschaft gegeben.

 

1. Vorsitzender: Dr. med. Roland Martin Hanke

2. Vorsitzender: Herr Anastasios Kostopoulos

3. Vorsitzende: Herr Dieter Nickisch

Schatzmeisterin: Frau Waltraud Birnmeyer

Schriftführerin: Frau Friederike Bihler

 

Wir danken der langjährigen 3. Vorsitzenden Frau Elisabeth Linke für ihre langjährige Treue und aufopferungsvolle Arbeit. Sie begann am 1.10.1990 als Betreuerin und übernahm nach dem Weggang von Frau Bender die Organisation und Lagerverwaltung des Hospizbasars.

Daneben war sie der telefonische Mittelpunkt der ersten Vereinsjahre und Gastgeberin zahlreicher Sommer- und Weihnachtsfeste.

 

 

 

 

 

Mit Dank verabschiedeten wir auch Frau Sissi Padberg, die erst als Interims-Schriftführerin, später als gewähltes Vorstandsmitglied die Protokolle erstellte und die Korrespondenz führte. Als Leiterin der Trauergruppe wird sie dem Verein weiter zur Verfügung stehen.

Beide Damen baten von sich aus, von den Ver­pflichtungen als Vorstandsmitglieder entbunden zu werden.

 

 

 

 

 

 

 

 



 
Charta zur Betreuung schwerstkranker 
und sterbender Menschen in Deutschland

 

Mit der Verabschiedung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ werden zwei Jahre intensiver Arbeit abgeschlossen.

 

Zahlreiche Organisationen und Institutionen aus Gesellschaft und Gesundheitspolitik tragen diese Charta mit und haben damit ihre Bereitschaft bekundet, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen und die Einlösung ihrer Rechte einzusetzen. Damit ist ein wesentliches Ziel erreicht.

 

Für die schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihre Familien und ihnen Nahestehende ist entscheidend, die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ in die Öffentlichkeit zu tragen, zu verbreiten und den Dialog über ihre Inhalte und Ziele zu fördern sowie die für notwendig erachteten Umsetzungsschritte einzuleiten und in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.

 

Im Interesse der schwerstkranken und sterbenden Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden sowie vor dem Hintergrund einer gemeinsamen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung wünschen sich die Träger des Prozesses eine breite und vielfältige Unterstützung und Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“.

 

Mehr Informationen zur Charte erhalten Sie unter:

http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/

oder hier als Download-PDF.