Vorsorgevollmacht Patientenverfügung in Gebärdensprache
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind Ausdruck des Grundrechts auf Selbstbestimmung.
Seit 2009 kann mit Hilfe dieser Dokumente schriftlich und verbindlich festgelegt werden, wer stellvertretend für denjenigen handeln darf und muss, der die Vollmachten ausgestellt hat.
Notwendig kann dies sein, wenn ein Mensch aufgrund seiner Lebensumstände auf die Hilfe Dritter/Anderer angewiesen ist.
Das kann notwendig sein, wenn er aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr bei Bewusstsein ist und selbst befragt werden kann.
Durch die Vorsorgevollmacht weist er diese an, seine persönlichen, gesundheitlichen und wirtschaftli- chen Angelegenheiten in seinem Sinne zu erledigen. Das von ihm eigenhändig unterschriebene Doku- ment berechtigt sie, vor Ämtern, Behörden und Ärzten zu handeln.
Mit der Patientenverfügung entscheidet er persönlich über die von ihm gewünschten lebenserhal- tenden oder lebensbegrenzenden Maßnahmen.
Beide Dokumente wurden von der Kanzlei für Medizinrecht PUTZ · SESSEL · SOUKUP · STELDINGER RECHTSANWÄLTE (kanzlei@putz-medizinrecht.de • www.putz-medizinrecht.de) zur Verfügung gestellt. Sie sind dort als Download kostenlos oder über die Kanzlei als „Vorsorgeset“ gegen Kostenerstattung (€ 10,27 incl. Versand) erhältlich.
Eine der Grundlagen für die vorliegenden Dokumente ist auch die Broschüre: Vorsorge für Unfall, Krank- heit, Alter, Verlag C.H.BECK, 21. Auflage (ISBN 978-3-406-79609-8), € 7,90 im Buchhandel.
Sie werden in der gesamten Bundesrepublik anerkannt und gelten im juristischen Sinn als die am be- sten formulierte. Sie müssen verbindlich von den Ämtern, Behörden und Ärzten beachtet werden.
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