Stiften
Sie gründen Ihre eigene Stiftung – und investieren in die Zukunft des Hospizvereins
Mit einer Stiftung stellen Sie Ihr langfristiges Engagement für den Hospizverein auf eine solide Basis. Wir helfen Ihnen dabei bis hin zur Wahrung Ihrer steuerlichen Vorteile.
Ob als Privatpersonen oder Unternehmen, wir helfen Ihnen bei der Einrichtung einer rechtssicheren Stiftung. Wir beraten Sie kostenlos und kompetent. Außerdem kümmern wir uns um die Formalitäten der steuerlichen Anerkennung. In der Satzung legen Sie als Stifter den Stiftungsnamen, den Zweck der Förderung sowie die Höhe des Stiftungsvermögens und den Vorstand fest.
Als Stifter dürfen Sie bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Wenn Sie geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, muss für den gestifteten Betrag keine Erbschaftssteuer entrichtet werden. Eine bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.
Natürlich ist Ihr Stiftungsvermögen sicher angelegt. Denn sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch bei der Ausschüttung haben Sie als Stifter umfassende Entscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten. Zusätzlich wird jede Stiftung routinemäßig vom Finanzamt für Körperschaften geprüft.