Position zur assistierten Selbsttötung

Hospizlich-palliative Haltung:

  • drückt sich aus im Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung des Menschen,
  • nimmt dessen Anliegen ernst,
  • behält die ganzheitliche Sicht im Sterbeprozess bei,
  • lässt den Sterbenden nicht allein,
  • unterstützt Angehörige und Freunde, von denen der
    Sterbende Nähe und Geborgenheit erwartet.

(Deutscher Hospiz- und Palliativverband)

  • Die Haupt- und Ehrenamtlichen des Hospiz&PalliativZentrums Region Fürth sind vorurteilsfrei offen für Gespräche mit Menschen, die über ihre Sterbe- und Todeswünsche sprechen wollen.
  • Die erkennen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 an. Es ist der rechtliche Rahmen für ihr Handeln.
  • Den vorgetragenen Wunsch nach einem begleiteten (assistierten) Suizid werten die Haupt- und Ehrenamtlichen als Notfall. Sie informieren unmittelbar weitere hauptamtlichen Hospiz- und Palliativfachkräfte des Hospiz&PalliativZentrums zur Gewähr- leistung einer professionellen Unterstützung.
  • Gegebenenfalls wird fachliche Hilfe von Dritten erbeten.
  • Ein Mensch, der bereits hospizlich-palliativ begleitet wird und nicht nur regelmäßig Suizidwünsche äußert, sondern den Suizid auch konkret plant, behält seinen Anspruch auf die weitere Begleitung durch das Team des Hospiz&PalliativZentrums, sofern er dies
    wünscht.
    Die Einbindung der An- und Zugehörigen wird angestrebt.
  • Die Haupt- und Ehrenamtlichen stimmen die weiteren Begleitungsmöglichkeiten in ethischen Fallbesprechungen, auch zur persönlichen Entlastung, miteinander ab.
  • Maßnahmen, wie eine unkritische psychiatrische Bewertung oder Betreuungseinleitung, sollen vermieden werden.
  • Suizidwillige, die sich ausschließlich mit dem Wunsch nach einem begleiteten Suizid an das Hospiz&PalliativZentrum wenden, haben kein Anrecht auf diese Begleitung.
  • Die Bereitschaft, zu anderen hospizlichen, palliativmedizinischen, sozialrechtlichen und existentiellen Themen zu beraten, bleibt davon uneingeschränkt.
  • Das Hospiz&PalliativZentrum gibt nur auf aktive Nachfrage Informationen über Sterbehilfeeinrichtungen weiter.
  • Es wird keine Assistenz bei der Selbsttötung angeboten.
  • Die haupt- und ehrenamtliche Begleitung und palliative Versorgung ist beendet, wenn die Sterbehelfer beim Suizidwilligen zur konkreten Durchführung eintreffen.
  • Die Haupt- und Ehrenamtlichen dürfen auf persönliche Entlastung durch das Hospiz&PalliativZentrum Region Fürth vertrauen.

Das Positionspapier wurde am 29. Juli 2023 anlässlich einer Klausur zum Thema: Assistierter Suizid verabschiedet

Beispielhaft für unsere hospizliche Haltung lässt Terry Pratchett die weise Hexe Granny Weatherwax in “Carpe Jugulum” 1998 sagen:

„Manchmal sind Menschen in einem Kerker aus Fleisch gefangen …
Es erforderte keine drastischen Maßnahmen … kein Verwechseln von Arzneien.
Man schiebt die Betreffenden nicht aus der Welt, sondern hinderte die Welt daran,
sie festzuhalten.
Man berührt sie nur … und zeigt ihnen den Weg.