Patientenverfügung
Der Hospizverein Region Fürth hat dankenswerterweise die Genehmigung für die Nutzung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht von der Kanzlei für Medizinrecht Putz – Sessel – Soukup – Steldinger erhalten. Diese entspicht der 21. Auflage der Bayerischen Patientenverfügung. Diese gilt bundesweit als die führende und aktuellste. In ihr wurden alle diesbezüglichen Rechtsprechungen eingearbeitet.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht für den Fall einer schweren Erkrankung, dass ein Mensch, der sich nicht mehr selbst um seine Belange kümmern kann, eine Vertrauensperson mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen kann.
Die Patientenverfügungen gibt dem Bevollmächtigten und den Ärzten zusätzlich Anweisungen, welche Behandlungsmaßnahmen am Lebensende und bei fehlender Ansprechbarkeit noch gewünscht sind.
Die Sachfragen und die Vorgehensweisen sind sehr individuell zu beantworten.
Die Besonderheit der hier vorliegenden Patientenverfügung liegt in den sehr persönlichen Mitteilungen an Dritte auf der Seite der „Reflektionen zum Lebensende“. Sie zeigen dem Bevollmächtigten, dem Pflegepersonal, den Ärzten und den Richtern am Vormundschaftsgericht den „mutmaßlichen Willen“, das individuelle Lebenskonzept auf.
Die Patientenverfügung des Hospizvereins Fürth können Sie hier herunterladen.
Hier erfahren Sie mehr über Ernährung und Flüssigkeit am Lebensende.
Patientenverfügung in Gebärdensprache auf YouTube